Information
Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft SSO hat in Zusammenarbeit mit den eidgenössischen Sozialversicherungen den alten Tarif aus dem Jahre 1992 überarbeitet. Der bisherige Tarif wurde während fast 25 Jahren nie an die gestiegenen Kosten angepasst und wiederspiegelte in vielen Fällen nicht mehr den aktuellen Stand der modernen Zahnmedizin. Dies machte eine Revision zwingend notwendig.
Der revidierte Tarif beinhaltet nun Tarifziffern, welche den Leistungskatalog der modernen Zahnmedizin korrekt abbilden. Das Kostenmodell der Tarifstruktur wurde ebenso aktualisiert und der betriebswirtschaftlichen Realität einer heutigen Zahnarztpraxis angepasst. Der revidierte Tarif trat am 1. Januar 2018 in Kraft.
Unser neuer Tarif für Privatpatienten (DENTOTAR®) lehnt sich in Struktur, Aufbau und Kosten eng an diesen Tarif an.
Pflichtleistungen der obligatorischen Krankenpflege-Versicherung (OKP) sind von dieser Tarifrevision noch nicht betroffen. Dort gilt bis auf weiteres der alte Tarif mit dem Taxpunktwert CHF 3.10 (Taxpunktwert KVG). Dies betrifft mehrheitlich Zahnunfälle, bei denen die Rechnung von uns direkt an die Krankenkasse gesendet wird.
Bei Krankenpflege-Zusatzversicherungen für Zahnbehandlungen (nach VVG) wird nach dem revidierten neuen Tarif (DENTOTAR®) abgerechnet. Die Rechnung wird wie bisher durch den Patienten bezahlt und danach wiederum durch den Patienten selber bei den Krankenkassen eingereicht.